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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Staatliche Förderung privater Altersvorsorge

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Seit dem 1.1.2002 fördert der Staat die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen (sog. "Riester-Rente").

Gefördert werden grundsätzlich alle, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, außerdem Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Auszubildende, Arbeitslose, Nichterwerbstätige in der dreijährigen Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige sowie die geringfügig Beschäftigten, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben.

Die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge erfolgt durch Zulagen und Steuererleichterungen. Sie wird kontinuierlich von 2002 bis 2008 aufgebaut.

Für die Jahre 2002/2003 beträgt die maximal mögliche Zulage pro erwachsene Person 38 EUR und je Kind 46 EUR. Voraussetzung ist jedoch ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 1% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, mindestens aber ein Sockelbetrag, dessen Höhe je nach Familienstand zwischen 30 und 45 EUR beträgt.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen steuerlichen Sonderausgabenabzug geltend zu machen, der 2002/2003 bis zu 525 EUR beträgt. Nur soweit die Steuerersparnis aus dem zugelassenen Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage, wirkt sie sich zusätzlich aus. Ob dies der Fall ist, wird automatisch vom Finanzamt geprüft. Gegebenenfalls wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet.


Weitere Informationen:
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/rente.html

Letzte Änderung: 29.06.2006 11:03:37Zum Seitenanfang