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Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)www.familienhandbuch.de

Chancengleichheit im Erwerbsleben: Neue Wege, andere Perspektiven

Gisela Chudziak


"Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt", schrieb die Juristin und eine der Mütter des Grundgesetzes, Elisabeth Selbert. Damit sprach sie bereits das aus, was heute hochaktuell auf der Tagesordnung privater Unternehmen und des öffentlichen Dienstes steht: neue Wege hin zur Chancengleichheit von Frau und Mann zu finden.

Zwar ist seit Jahren Frauenförderung Teil der Personalentwicklungspolitik des öffentlichen Dienstes. So werden z. B. Stellenausschreibungen sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Sprachform abgefasst, Kriterien im Personal-Auswahlverfahren "neutral" - d.h. geschlechtsunabhängig - definiert, Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie Arbeits-Teilzeitmodelle propagiert, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und um mehr Frauen den Zugang zu Führungspositionen zu ermöglichen.

Doch um all diese notwendigen Vorhaben zu realisieren, bedarf es neuer Impulse. Denn nach wie vor wird das Potenzial von Frauen im Erwerbsleben unterschätzt, wird sich an traditionell männlichen Erwerbsbiographien orientiert und geht die Aufgabenteilung von Haushalt und Familie immer noch zu Lasten der Frauen.

Ein Grund dafür liegt im menschlichen Beharrungsvermögen, an traditionellen Geschlechtsrollenmustern festzuhalten, die oft unbewusst die Denkstrukturen bestimmen. Deshalb reichen Programme, Verordnungen etc. nicht aus, um das, was in den Köpfen von Frauen und Männern vorgeht, in Richtung Chancengleichheit zu beeinflussen.

Mit der neuen Verwaltungsreform im öffentlichen Dienst eröffnen sich nun neue Wege und Möglichkeiten zur Realisierung der Chancengleichheit. Die damit verbundenen Ziele (flachere Hierarchien, mehr Teamarbeit, Entwicklung neuer Anforderungsprofile und Beurteilungskriterien, Einsatz neuer Führungsinstrumente wie z.B. Führen mit Ziel und Leistungsvereinbarungen, Kontraktmanagement sowie die Einführung neuer Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodelle sind Maßnahmen, um Chancengleichheit zu realisieren. Sie beruhen auf der Erkenntnis, dass Frauen und Männer nur gemeinsam den Geschäfts- bzw. Dienstleistungserfolg in privaten Unternehmen und im öffentlichen Dienst garantieren können. Deshalb ist eine partnerschaftliche Unternehmenskultur nötiger denn je. Sie ist aber nur möglich, wenn die Verschiedenheit der Geschlechter erkannt, akzeptiert und als Bereicherung verstanden wird.

Für diesen anderen Blick auf Frauen und Männer müssen sowohl Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitnehmer trainiert werden. So bietet die Methode des "Gender-Working" die Chance, alte Rollenvorstellungen über Bord zu werfen. Auch kann der öffentliche Dienst Chancengleichheit fördern, wenn er als Kunde der Privatwirtschaft öffentliche Aufträge nur noch an diejenigen Firmen vergibt, in denen auf Chancengleichheit geachtet wird.


Autorin

Gisela Chudziak
Senatsamt für die Gleichstellung
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Tel.: 040/42841-3332
Email: Gisela Chudziak


Letzte Änderung: 25.01.2006 09:07:58Zum Seitenanfang