ZUM TEXTHauptmenüHauptseiteFamilienhandbuch-Forum Stichwortsuche von A bis ZAktivitäten mit KindernAngebote/Hilfen Behinderung Elternschaft Ernährung Erziehungsbereiche Erziehungsfragen Familie und Beruf Familienbildung Familienforschung Familienpolitik Gesundheit Häufige Probleme Haushalt/Finanzen Jugendforschung Kindertagesbetreuung Kindheitsforschung Kindliche Entwicklung Leistungen für Familien Partnerschaft Rechtsfragen Schule Teil- und Stieffamilien Trennung/Scheidung VerschiedenesImpressumKontakt | ZUM MENÜFachärzte der Psychiatrie und PsychotherapieMartin R. Textor
![]() Über die Krankenversicherungen können psychotherapeutische bzw. psychiatrische Behandlungen von Kindern (bzw. Erwachsenen) durch Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, durch Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie, durch Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin und durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" abgerechnet werden. Psychiatrie umfasst die Diagnose und Behandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, von Suchtkrankheiten und abnormen Verhaltensweisen. Dabei wird vor allem von psychotherapeutischen Methoden und/oder von Psychopharmaka Gebrauch gemacht. Als Psychotherapie bezeichnet man die Diagnose und Behandlung von psychischen Störungen, psychosomatischen Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten durch gezielte seelische Einflussnahme, insbesondere durch die bewusste Ausnutzung der Beziehung zwischen Arzt und Patient. Es können ganz unterschiedlich psychotherapeutische Ansätze zum Einsatz kommen (z.B. Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, Hypnose, Psychodrama u.v.a.m.). Autor
Dr. Martin R. Textor ist wissenschaftlicher Angestellter am: | ||
Letzte Änderung: 25.10.2006 11:38:37 |